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AGB Psychotherapie

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, lesen Sie sich bitte die hier geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen                            

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikern für Psychotherapie und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
 

2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet.
2. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
3. Es werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber zu erklären.
4. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers für Psychotherapie
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Leistungen einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers für Psychotherapie aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.
2. Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Klient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                         

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2. Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Leistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
1. Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
2. Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
3. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt.
4.  Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

§ 7 Rechnungsstellung
1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung.
2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Behandlungszeitraum und  alle Leistungsarten. 

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§ 10 Terminvereinbarung
Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Eine Kontaktaufnahme kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Während der Behandlungszeiten ist keine Terminvereinbarung möglich. 

 

§ 11 Ablauf
Zuerst findet ein unverbindliches, erstes Kennenlernen in Form eines Erstgespräches statt.
Dieses kann telefonisch aber auch in meiner Praxis erfolgen und dauert in der Regel maximal 30 Minuten.
Entschließen sich die Parteien zur Zusammenarbeit, wird ein Termin vereinbart, um in der Praxis ein ausführliches Anamnesegespräch zu führen. Die komplette Therapie oder Beratung ist natürlich individuell, kann deshalb zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren und wird mit dem Klienten abgestimmt.

 

§ 12 Kostenübernahme
Die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bekommen Sie die Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker für Psychotherapie von Ihrer Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Voraussetzungen, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen. 

Muster-Behandlungsvertrag und Datenschutzvereinbarung (DSGVO) inkl. Fernberatung zwischen Heilpraktiker/in für Psychotherapie

 

Name, Vorname ……………………………………………………….

Praxisanschrift ……………………………………………………….

PLZ, Praxisort ……………………………………………………….

 

und

 

Name, Vorname ………………………………………………………

Geburtsdatum ………………………………………………………

Anschrift ……………………………………………………….

PLZ, Wohnort ……………………………………………………….

E-Mail ……………………………………………………….

Telefonnummer ………………………………………………………

Kostenträger ………………………………………………………

 

 

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Patient/die Patientin nimmt bei dem Therapeuten/der Therapeutin eine heilkundliche/psychotherapeutische Behandlung in Anspruch einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich

anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativ-medizin folgen. Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis, bei einem Hausbesuch oder auch in Form einer Videosprechstunde erfolgen.

 

§ 2 Honorar, Kostenerstattung, Behandlungsdauer

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 65 Euro/Behandlung (i.d.R. 60 Minuten). Bei längeren Sitzungen werden angebrochene Stunden anteilig berechnet.

(x ) Das Honorar ist unmittelbar zu Zahlung fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

( x) Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar gegen Quittung zu zahlen.

( x) Das Honorar bei Videosprechstunden ist im Voraus an den Therapeuten/die Therapeutin zu überweisen.

( x) Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet

( ) Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird angewendet.

 

 

§ 3 Aufklärung / Hinweise

(1) Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterbehandlung durch einen Arzt/eine Ärztin veranlasst.

 

(3) Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen keine Behandlungskosten von Heilpraktiker*innen.

 

(4) Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger ist vor Beginn der Therapie von dem Patienten/der Patientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt der Heilpraktiker/die Heilpraktikerin dem Patienten/der Patientin (bei beihilfeberechtigten Personen in doppelter Ausfertigung) aus.

 

(5) Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem Patienten/der Patientin zu tragen. Die Ergebnisse

sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten/der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

 

§ 4 Videosprechstunde

In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und die Beratung nicht aufgezeichnet werden kann.

 

 

§ 5 Ausfallhonorar

Versäumen Patient*innen einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schulden Sie dem Heilpraktiker/der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn Patient*innen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne ihr Verschulden am Erscheinen verhindert waren. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker/die Heilpraktikerin.

 

 

§ 6 Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger, Bezugspersonen oder Arzt*innen muss der/die Heilpraktiker/in schriftlich durch den Patienten/die Patientin von der Schweigepflicht entbunden werden.

 

 

§ 7 Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegen-vorstellungen oder abweichende Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die Praxis-anschrift.

 

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Behandlung bzw. Videosprechstunde enthebt Patient*innen nicht, die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen

Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich Patient*innen, sich zeitnah zu melden.

Für diesen Behandlungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen zu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

 

 

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(Ort, Datum)

 

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(Unterschrift Patient/in)

 

 

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(Ort, Datum)

 

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(Unterschrift Heilpraktiker/in)

 

§ 9 Einwilligungserklärung gemäß DS-GVO in die Verarbeitung von Daten

 

 

Vor- und Nachname ……………………………………………………….

 

Geburtsdatum ……………………………………………………….

 

Anschrift ……………………………………………………….

 

PLZ, Wohnort ……………………………………………………….

 

Hiermit willige ich in die Speicherung und Verarbeitung meiner Daten sowie meiner Gesundheitsdaten zum Zwecke der Behandlung, Dokumentation und Abrechnung (nach §630 Abs.1 BGB) ein. Die Daten können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden. Ich bin darüber informiert, dass ohne mein Einverständnis eine Behandlung nur eingeschränkt, gegebenenfalls gar nicht erfolgen kann.

 

Ihre Rechte

Der/die Unterzeichnende hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe einer Begründung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf kann per E-Mail, Fax oder postalisch an mich/uns übermittelt werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

 

Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

 

Außerdem haben Sie das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu wenden, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz.

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(Ort, Datum)

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(Unterschrift Patient/in)

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